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medioBuzz
Technologie · 19. July 2026, 17:56

Fünf Fragen zur neuen digitalen Identität

Was die E-ID leisten soll, wer Daten kontrolliert und wann die nächsten Schritte anstehen.

Von der medioBuzz Redaktion · 4 Min. Lesezeit

Die digitale Identität des Bundes soll den Nachweis einer Person im Internet vereinfachen. Sie ist für digitale Behördengänge und weitere Anwendungen vorgesehen, ersetzt aber weder den Pass noch die Identitätskarte im Alltag. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

1. Wozu dient die digitale Identität?

Mit der staatlichen digitalen Identität sollen sich Personen online sicher ausweisen können. Statt persönliche Angaben bei jedem Dienst einzeln zu erfassen, kann die Inhaberin oder der Inhaber bestimmte Informationen digital bestätigen. Dazu können je nach Anwendung beispielsweise der Name, das Geburtsdatum oder die Volljährigkeit gehören.

Die E-ID ist damit vor allem für Situationen gedacht, in denen ein verlässlicher Identitätsnachweis erforderlich ist. Dazu zählen digitale Behördengänge, der Zugang zu bestimmten Online-Diensten oder die Eröffnung eines Kontos. Welche Angebote die E-ID akzeptieren, hängt vom jeweiligen Anbieter und von den gesetzlichen Anforderungen ab.

2. Ist die Nutzung freiwillig?

Ja. Die E-ID soll freiwillig genutzt werden. Wer keine digitale Identität beantragt oder sie nicht einsetzen möchte, soll staatliche Dienstleistungen weiterhin über andere zulässige Wege nutzen können. Eine Behörde oder ein Unternehmen darf die E-ID nicht ohne rechtliche Grundlage zur einzigen Zugangsmöglichkeit machen.

Die Freiwilligkeit bedeutet auch, dass nicht jede Person ein Smartphone besitzen oder eine bestimmte Anwendung verwenden muss. Für analoge Verfahren und alternative Identifikationsmöglichkeiten bleiben die jeweils geltenden Regeln massgebend.

3. Wer kontrolliert die Daten?

Die Kontrolle soll grundsätzlich bei der Person liegen, der die E-ID gehört. Vor einer Übermittlung muss ersichtlich sein, welche Angaben ein Dienst verlangt. Die digitale Identität ist nicht als allgemeines Register gedacht, in dem sämtliche Nutzungen zentral gespeichert werden.

Ein Dienst soll nur die Informationen erhalten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Für einen Altersnachweis kann beispielsweise die Bestätigung der Volljährigkeit genügen, ohne dass das genaue Geburtsdatum offengelegt werden muss. Welche Daten tatsächlich verarbeitet werden, richtet sich jedoch nach der konkreten Anwendung und den geltenden Datenschutzvorschriften.

4. Wie sicher ist die digitale Identität?

Die E-ID soll auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur beruhen und moderne Verschlüsselungs- und Sicherheitsverfahren einsetzen. Eine digitale Bestätigung muss sich auf ihre rechtmässige Ausstellung und auf die unveränderte Übermittlung der Daten prüfen lassen. Zusätzlich spielen der Schutz des Smartphones, die Zugangssicherung und der sorgfältige Umgang mit Wiederherstellungsdaten eine wichtige Rolle.

Absolute Sicherheit gibt es auch bei einem staatlichen System nicht. Risiken können durch gestohlene Geräte, Phishing, Schadsoftware oder missbräuchlich verwendete Zugangsdaten entstehen. Deshalb sollte die E-ID nur über offizielle Kanäle eingerichtet und bei Verlust eines Geräts möglichst rasch gesperrt werden. Die technischen Schutzmassnahmen ersetzen nicht die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer.

5. Welche Anwendungen sind möglich und wann kommt sie?

Mögliche Anwendungen reichen von digitalen Behördengängen über den Nachweis des Alters bis zur Identifikation bei Banken, Versicherungen oder anderen privaten Diensten. Auch elektronische Vertragsabschlüsse oder der Zugang zu geschützten Online-Angeboten kommen infrage. Ob und in welcher Form solche Anwendungen entstehen, entscheiden die jeweiligen Anbieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Das Schweizer Stimmvolk hat dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise am 28. September 2025 zugestimmt. Der Bund plant die Einführung der neuen E-ID im Jahr 2026. Der genaue Start hängt von den vorbereitenden Arbeiten, den technischen Tests und der schrittweisen Aufschaltung der beteiligten Stellen ab. Eine Ankündigung des Zieljahres bedeutet daher nicht, dass alle möglichen Anwendungen ab dem ersten Tag verfügbar sein werden.

Entscheidend wird sein, ob die E-ID im Alltag einen klaren Nutzen bietet, sparsam mit persönlichen Daten umgeht und auch für Menschen ohne digitale Routine zugänglich bleibt. Ihre Einführung ist deshalb nicht nur ein technisches Projekt, sondern auch eine Frage des Vertrauens in staatliche digitale Dienste.